Digitale Geschäftsakten | schnell und effizient
Rechtliche Grundlage
Das Schweizerische Obligationenrecht Art. 957 ff verpflichtet Unternehmen zur Buchführung und zur sicheren Aufbewarung der Geschäftsakten. Ergänzt wird diese durch die "Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher" (GeBüv). Wir unterstützen Sie fachlich und kompetent bei der Umsetzung!
Elektronisches Dokumentenmanagement
Unsere langjährigen Erfahrungen mit dem Thema "digitale Archivierung" führte dazu, dass wir vor einigen Jahren selbst ArcFlow als Dokumentenmanagement-System einführten. Von da an setzen wir konsequent auf die digitale Datenarchivierung. Sämtliche Geschäftsakten wurden - gemäss geltendem Recht - von uns digitalisiert und archiviert.
Automatisierte Workflow's
Nach einer Konsolidierungsphase optimierten wir ArcFlow, indem wir - auf uns zugeschnittene Ablaufprozesse (Workflow's) - hinterlegten. Ein weiterer Schritt bildete die automatisierte digitale Archivierung der ein- und ausgehende Emails.
Effizienz und Kostenreduktion
Dieser vorausschauende Schritt unterstützte uns beim Entscheid, verteilte Arbeitsplätze einzusetzen. Unsere Mitarbeiter verfügen heute über HomeOffice und haben so funktionsgerechten Zugriff auf die digitalen Daten. Das Suchen von Informationen beschränkt sich auf ein Minimum. Redutkion der Kosten wegen Einsparung von Mietkosten, Büromaterial und der Reduktion von Ablagearbeiten. Die gemachten Erfahrungen und unser Know How setzen wir heute bei den Kundenprojekten ein, denn wir wissen wovon wir reden!
Wie viele Laufmeter physische Akten haben Sie?